Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers wird nach dessen Tod zum Zahlungsanspruch der Erben

Arbeitsgericht Berlin, 56 CA 10698/15

Die Erblasserin hatte zum Zeitpunkt ihres Todes noch einen Anspruch auf 33 Tage Erholungsurlaub. Die Erben forderten zunächst vergeblich von der Beklagten die Abgeltung des Urlaubsanspruches, nachdem diese sich weigerte, erhoben sie Klage.

Das Arbeitsgericht Berlin entsprach der Klage und verwies auf § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes, demnach ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder zum Teil nicht mehr gewährt werden kann. Letzteres sei auch beim Tode des Arbeitnehmers der Fall.

Das Bundesarbeitsgericht hatte dies bisher verneint, da der Urlaubsanspruch gegen den Arbeitgeber ein höchstpersönlicher Anspruch sei. Das Arbeitsgericht Berlin entschied aber, diese Rechtsprechung widerspreche Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG.

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