Kündigung wegen Streit mit dem Ehemann der Arbeitnehmerin – UNWIRKSAM

Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 30.09.2015 - 2 CA 1170/15

Die Klägerin wehrte sich gegen eine Kündigung, die ihr Arbeitgeber unter anderem damit begründete, dass es eine Auseinandersetzung mit ihrem Ehemann gegeben hatte.

Der Beklagte, ein Orthopäde, hatte vom Ehemann der Klägerin, die bei ihm als Arzthelferin beschäftigt war, diverse Umbauarbeiten an seinem Privathaus vornehmen lassen. Nachdem es wegen des Werkvertrages mit dem Ehemann zwischen dem Beklagten und dem Ehemann der Klägerin erhebliche Auseinandersetzungen gab, kündigte der Beklagte der Klägerin. Während des Prozesses trug der Beklagte vor, aufgrund der Auseinandersetzung mit dem Ehemann der Klägerin sei ihm eine Zusammenarbeit mit der Klägerin nicht mehr zumutbar.

Das Arbeitsgericht Aachen gab der Klage statt und erklärte die Kündigung für unwirksam.

Ein eventuelles Fehlverhalten des Ehepartners eines Arbeitnehmers rechtfertige die Kündigung des Arbeitnehmers nicht.

Eheleute seien rechtlich getrennt voneinander zu betrachten, ein Fehlverhalten sei nicht zurechenbar.

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